News: Von medialen Hetzjagden und Rattenfängern

 WICHTIGE INFORMATION: Das Statement in diesem Beitrag wurde 2017 während der laufenden Verhandlung publiziert.

Das finale Statement der betroffenen Personen ist hier zu finden: 

 

https://www.instagram.com/p/CSZjSVfD2P2/

 

 

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Nachdem die Titelstory des SonntagsBlicks und die Meldung des SDA vom 03.09.2017 von nahezu sämtlichen News-Portalen und einigen Radio- wie auch TV-Sender übernommen wurde, wollen wir als Kollektiv einige Richtigstellungen tätigen und somit unsere Sichtweise darlegen. Das betreffende Lied (Natalie Rikkli) wurde im Jahr 2014 auf dem Gratis-Mixtape „Focalin und Hüttächäs“ von Tilt und 200BPM über deren eigene Homepage veröffentlicht. Drei von fünf der beteiligten und später angeklagten Künstler*innen auf diesem Song sind Mitglieder des 14-köpfigen Kollektivs Chaostruppe. Das Lied ist allerdings nicht aus 2016 und es wurde weder von der Chaostruppe produziert, noch von dieser veröffentlicht. Ebenfalls existierte zu keiner Zeit ein von der Chaostruppe publiziertes Video zu dem Song. Zusätzlich wurde der Song nicht, wie von einigen Medien berichtet, von der Chaostruppe an Natalie Rickli gesendet, an ihre Pinnwand gepostet oder wie von einigen Kommentator*Innen vermutet, sogar live in der Reitschule performt. Dennoch hat das Kollektiv den Grossteil des medialen Shitstorms kassiert. Die komplette Chaostruppe wurde durch Schlagzeilen und Berichte öffentlich als üble "Sexisten" [sic!] angeprangert. Diese Behauptung ist hinsichtlich unseres künstlerischen Schaffens ohnehin absurd, da wir uns bekanntlich gegen jegliche Form von Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft oder ihrer Hautfarbe positionieren. Noch fast absurder und sehr bezeichnend ist die ironische Tatsache, dass die Medien in ihrer Berichterstattung systematisch ausgeklammert haben, dass eine der beschuldigten Personen eine Frau ist. Dies hätte offensichtlich nicht in deren Narrativ des bösen, männlichen, rappenden Sexualstraftäters gepasst und das Zielpublikum der Boulevardpresse möglicherweise unnötig verwirrt.

 

Die ohnehin schon völlig absurde Darstellung der - übrigens einzigen im Gerichtssaal anwesenden - Zeitung SonntagsBlick war der Auslöser eines Dominoeffekts, im Zuge dessen nahezu alle lokalen und nationalen Medien die einseitigen Inhalte ungeprüft übernommen haben und diese teilweise sogar zusätzlich verdrehten. Ausserdem fällt auf, dass die Verurteilung nur am Rande erwähnt wird. In einigen Medien wird den Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten Natalie Rickli sexuell belästigt, im selben Atemzug jedoch wird korrekterweise erwähnt, dass alle Beschuldigten von diesem Anklagepunkt freigesprochen wurden, was sich widerspricht. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, auch für die Medien. Zudem wurde für die Berichterstattung des Hauptartikels ungefragt und willkürlich Bildmaterial verwendet, welches unbeteiligte Mitglieder des Kollektivs bei Konzerten zeigt. Als unmittelbare Folge der tendenziösen Berichterstattung gingen in den letzten Tagen bei uns zahlreiche (mehr oder weniger) anonyme Drohungen und sonstige Nettigkeiten via Post, soziale Medien und Mail ein. All das an uns adressierte - zugegebenermassen teilweise auch sehr amüsante - literarische Gemurkse bewirkt vor allem eines: Es zeigt auf, wie beängstigend tief diskriminierende Menschenbilder in unserer Gesellschaft verankert sind.

 

Einmal mehr wird durch die ganze Geschichte klar, wie Auslassungen und Verdrehungen durch die Medien falsche Vorstellungen in den Köpfen der Menschen erzeugen können. Eigentlich war vorgesehen, im Folgenden eine Liste jener Falschmeldungen aufzuführen, die zumindest alle Punkte umfasst, die wir für eine korrekte und vollständige Darstellung der Angelegenheit für zentral halten. Die Aufzählung ist inzwischen jedoch derart angewachsen, dass wir sie für Interessierte unter diesem Statement platziert haben.

 

Zum Schluss: Da die Chaostruppe nicht Interpretin oder Produzentin des Songs ist, kann von uns nicht erwartet werden, dass wir erklären, wie wir ihn verstehen und interpretieren. Das wollen wir aber und werden wir auch noch ausführlich tun, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Bis dahin halten wir uns zurück.

 

Die Chaostruppe

 

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-Pressespiegel-

 

 

 SonntagsBlick

 

" [...] was ist ein solcher Song anderes als eine verbale Vergewaltigung?“, „Die Rapper [...], die sich per Song an Natalie Rickli vergehen [...]“ (Sonntagsblick, Editorial, 03.09.2017)

 

"Bezeichnen sich selber als Sozialisten: Die Rapper der Chaostruppe." 

(Sonntagsblick, Artikel, Bild-Beschrieb 4/6, 03.09.2017)

 

"Die beiden ihr unbekannten Musiker Tilt und 200BPM rappten, die Politikerin sei ja vielleicht ganz in Ordnung, wenn sie nur wieder einmal «richtig gfiggt» würde." (Sonntagsblick, Artikel, 03.09.2017)

 

Blick

 

"Natalie Rickli sexuell belästigt"

(Schlagzeile, Blick, 08.09.2017)

 

"Staatsanwaltschaft zieht «Chaostruppen»-Urteil weiter"

(Schlagzeile, Blick, 08.09.2017)

 

 

"Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert." 

(Blick.ch, 08.09.2017)

 

 

Watson.ch

 

„Die fünf beteiligten Hip-Hopper, Mitglieder des Berner Rap-Kollektivs Chaostruppe[...]“

(Watson.ch, 03.09.2017)

 

„Die beiden Musiker Tilt und 200BPM vom Berner Rap-Kollektiv Chaostruppe rappten,

die Politikerin sei ja vielleicht ganz in Ordnung, wenn sie nur wieder einmal «richtig gfiggt» würde.“

(Watson.ch, 03.09.2017)

 

 

„Die verbalen Entgleisungen sorgen auch in der Berner Reitschule für Kritik.[...]“

(Watson.ch, 03.09.2017)

 

20min

 

"Rap-Combo Chaostruppe wegen Rickli Song verurteilt“

(Schlagzeile des Artikels auf Seite 5 der 20min Bern, 04.09.2017)

 

"Das vulgäre Lied wurde 2016 auf Youtube veröffentlicht[...]“

(Zitat aus dem Artikel auf Seite 5 der 20min Bern, 04.09.2017)

 

"Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert.“

(20min.ch, 03.09.2017)

 

"[...] gravierend sexuell belästigt.“

(20min.ch, 03.09.2017)

 

Telebärn

 

 

"Noch mehr Ärger für die Chaostruppe?"

(Video-Beschrieb, Telebärn News, 08.09.2017)

 

 "[...]und gravierend sexuell belästigt.“ 

(Berner Zeitung, 03.09.2017)

 

"Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert."

(Berner Zeitung, 08.09.2017)

 

SRF Online

 

"Berner Musiker des Rap-Kollektivs Chaostruppe[...]"

(SRF Online Regionaljournal, 03.09.2017)

 

"Die Gruppe hatte letztes Jahr besagten Song und ein Video produziert."  

(SRF Online Regionaljournal, 03.09.2017)

 

Tagesanzeiger

 

"[...]in einem Song beschimpft und gravierend sexuell belästigt.“

(Tagesanzeiger, 03.09.2017)

 

„Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert."(Tagesanzeiger, 03.09.2017)

 

"Fünf Rapper der Formation Chaostruppe [...]" 

(Tagesanzeiger, 05.09.2017)

 

"Was die Rapper der Berner Chaostruppe in ihrem Song gegen Natalie Rickli gemacht haben [...]" 

(Tagesanzeiger, 05.09.2017)

 

"Angeklagt war die Chaostruppe [...]" 

(Tagesanzeiger, 05.09.2017)

 

Der Bund

 

"Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert."

(Der Bund, 03.09.2017)

 

"Fünf Rapper der Formation Chaostruppe [...]“

(Der Bund, 05.09.2017)

 

"Das Lied des Berner Kollektivs [...]"

(Der Bund, 05.09.2017)

 

"Die Chaostruppe, die dem Umfeld der Berner Reitschule zugeordnet wird, hat sich mit ihrem «Rikkli»-Track [...]"

(Der Bund, 05.09.2017)

 

"Was die Rapper der Berner Chaostruppe in ihrem Song gegen Natalie Rickli gemacht haben [...]"

(Der Bund, 05.09.2017)

 

"Die Rapper des Berner Rap-Kollektivs «Chaostruppe» haben in einem ihrer Songs SVP-Nationalrätin Natalie Rickli beschimpft und sexuell belästigt." (Der Bund, 08.09.2017)

 

"Angeklagt war die Chaostruppe wegen einem Song mit dem Titel «Natalie Rikkli».“

(Der Bund, 08.09.2017)

 

"Natalie Rickli (Mitte) wurde in einem Song der Berner «Chaostruppe» beleidigt und sexuell belästigt. "

(Der Bund, Bild-Beschrieb, 08.09.2017)

 

"Die Chaostruppe rappt in einem Song über Natalie Rickli, sie müsse nur wieder einmal «richtig gfiggt» werden.“

(Der Bund Interview, 04.09.2017)

 

"«Chaostruppe»-Urteil wird weitergezogen"

(Schlagzeile, Der Bund, 08.09.2017)

 

"Die Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen die Rapper der Berner «Chaostruppe» weiterziehen, weil sie nicht wegen sexueller Belästigung gegenüber Natalie Rickli verurteilt worden sind." (Der Bund, 08.09.2017)

 

NZZ

 

„.[...]in einem Song beschimpft und gravierend sexuell belästigt.“

(NZZ, 03.09.2017)

 

„Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert."

(NZZ, 03.09.2017)